Der Gebrauch von Folter ist nicht allein auf Tibet beschränkt. Überall in China gibt es auch im Jahr 2005 zahlreiche Fälle, in denen Gerichts- und sogar Todesurteile auf Geständnissen beruhen, die durch die Anwendung von Folter erzwungen wurden.
Folter in Tibet wird vor allem durch die Interpretation der chinesischen Regierung, jegliche Form sozialer Unzufriedenheit als "Spaltung des Landes" oder "Unterstützung der Unstabilität" zu deuten, beeinflusst. Dies führt dazu, dass ein besonderer Druck auf örtliche Behörden ausgeübt wird, jegliche Aktionen, die von höheren Stellen als "separatistisch" bezeichnet werden könnten, hart zu bestrafen.
Anbei eine kurze Zusammenfassung, warum der Gebrauch von Folter in Tibet so häufig vorkommt:
- Das Gefängnissystem in Tibet ist nicht - wie im Rest Chinas - dem Justizministerium, sondern der Rechtssprechung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit unterworfen. Die Polizei führt nur sehr selten Festnahmen, Inhaftierungen und Durchsuchungsbefehle aus, wie sie im Strafrecht der Volksrepublik China vorgeschrieben werden.
- Es gibt keine gesetzlich geregelte Unabhängigkeit der Justiz und Gerichtsverhandlungen halten oft nicht die internationalen Standards ein. Aus diesem Grund haben Folteropfer keinen Anspruch auf Wiedergutmachung oder die Sicherheit, dass Geständnisse die durch Folter erpresst wurden, nicht für Strafverfahren genutzt werden. Die EU äußerte beispielsweise beim Prozess gegen Tenzin Delek Rinpoche: "Die Europäische Union ist sehr beunruhigt aufgrund der ständigen Zweifel an der Unparteilichkeit der Richter bei Tenzin Delek Rinpoches Strafverfahren und macht sich über die harte Verurteilung, die ihm zuteil wurde, große Sorgen."
- Strafverteidigung und Rechtsbeistand für Tibeter, die politischer Verbrechen beschuldigt werden, sind selten und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Diejenigen, die man vage definierter "Straftaten" wie "der Spaltung des Landes" oder des "Terrorismus" bezichtigt, werden in ihren Rechten eingeschränkt und in nichtöffentlichen Verfahren verurteilt.
- Alle Gerichte unterliegen der genauen Prüfung und Kontrolle der Kommunistischen Partei Chinas. In den meisten Fällen liegt dem Gericht bereits ein Geständnis des Angeklagten vor. Seine Schuld ist so gut wie abgemacht und Urteile werden durch Parteimitglieder schon vor den Verhandlungen gefällt. Es wird ein großer Druck auf die Beamten verübt, Geständnisse unter jeder Bedingung schon vor den Gerichtsverhandlungen zu besitzen, um nicht Unfähigkeit oder unzulässiger Milde in der Behandlung tibetischer "Separatisten" beschuldigt zu werden. Dies gilt vor allem bei wichtigen Fällen, die von höheren Beamten kontrolliert werden.
Die Regierung unternimmt keine großen Anstrengungen, bei Folterfällen gegen eklatante Verstöße gegen das chinesische Strafrecht oder internationale Menschenrechte zu ermitteln. Wo Folter befürchtet wird, unterrichten internationale Menschenrechtsorganisationen, die UN und nationale Regierungen die chinesische Regierung von ihren Bedenken. Die Pekinger Zentralregierung ist sich der Menschenrechtsverletzungen in Tibet voll bewusst, entscheidet sich allerdings dafür, nicht zu reagieren.

