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Was ist Folter?

Im ersten Artikel des UN-Übereinkommes gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe bezeichnet der Begriff "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.

Andere relevante Artikel des UN-Übereinkommens gegen Folter besagen, dass:

  • jeder Vertragsstaat wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen treffen muss, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern. Außergewöhnliche Umstände wie Krieg oder Kriegsgefahr oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.
  • jeder Vertragsstaat diese Straftaten mit angemessenen Strafen bedrohen muss, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.
  • jeder Vertragsstaat dafür Sorge tragen muss, dass die Erteilung von Unterricht und die Aufklärung über das Verbot der Folter als vollgültiger Bestandteil in die Ausbildung des mit dem Gesetzesvollzug betrauten Personals aufgenommen wird, die mit dem Gewahrsam, der Vernehmung oder der Behandlung einer Person befasst werden.
  • jeder Vertragsstaat dafür Sorge trägt, dass seine zuständigen Behörden umgehend unparteiische Untersuchungen durchführen, sobald ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass in seinem Gebiet eine Folterhandlung begangen wurde.
  • jeder Vertragsstaat dafür Sorge trägt, dass Aussagen, die nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werden, es sei denn gegen eine der Folter angeklagten Person als Beweis dafür, dass die Aussage gemacht wurde.
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